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   BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65   

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BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65 (https://dejure.org/1968,137)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1968 - IV C 170.65 (https://dejure.org/1968,137)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1968 - IV C 170.65 (https://dejure.org/1968,137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich liegenden Grundstücks - Bodenverkehrsgenehmigung im Außenbereich - Notwendigkeit einer Bodenverkehrsgenehmigung - Rechtfertigung einer Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 86
  • NJW 1968, 1690
  • MDR 1968, 783
  • DVBl 1968, 955
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden (vgl. insbesondereUrteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - BVerwGE 18, 242 [244];Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - BVerwGE 19, 82 [85]), daß die Vereinbarkeit eines Rechtsvorgangs im Außenbereich mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung maßgeblich danach zu beurteilen ist, ob die mit der Teilung bezweckte bauliche Nutzung öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG beeinträchtigt.

    Die in der Bodenverkehrsgenehmigung zum Ausdruck gekommene planungsrechtliche Beurteilung bindet die Baugenehmigungsbehörde bei der späteren Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (vgl. Urteil vom 28. April 1964 a.a.O. S. 245).

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden (vgl. insbesondereUrteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - BVerwGE 18, 242 [244];Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - BVerwGE 19, 82 [85]), daß die Vereinbarkeit eines Rechtsvorgangs im Außenbereich mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung maßgeblich danach zu beurteilen ist, ob die mit der Teilung bezweckte bauliche Nutzung öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG beeinträchtigt.
  • BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65
    Die Bindungswirkung des § 21 BBauG beschränkt sich in jedem Fall auf diejenigen baurechtlichen Ansprüche, die der Grundstückskäufer mit der Offenlegung seiner Absichten über die künftige bauliche Nutzung des Grundstücks der Genehmigung unterstellt und damit zum Gegenstand der Prüfung im bodenrechtlichen Genehmigungsverfahren gemacht hat (vgl.Beschluß vom 9. November 1967 - BVerwG IV B 113.66 -).
  • BVerwG, 17.10.1964 - I B 107.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65
    Allerdings kommt es nach dem Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - (Buchholz BVerwG 406.11, § 19 BBauG Nr. 6) zur Feststellung des Zwecks der Teilung nicht nur auf den Inhalt des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts an, sondern auf alle denkbaren Erkenntnisquellen.
  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Widerspricht eine Teilungsgenehmigung den bei ihrer Erteilung zu prüfenden Vorschriften, insbesondere des Bauplanungsrechts (für den hier maßgeblichen Außenbereich vgl. die auf öffentliche Belange abstellenden §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 35 BauGB; BVerwGE 18, 243 [BVerwG 28.04.1964 - I C 64/62]/245; BVerwG NJW 1968, 1690), dann bindet sie die Baugenehmigungsbehörde zwar zugunsten des Antragsstellers in dem in § 21 BauGB bestimmten Umfang.
  • BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68

    Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

    Dadurch unterscheide sich der hier zu beurteilende Fall grundlegend von den Verhältnissen; die beim Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 (bestätigt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 29, 86 ff. [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65]) zu bewerten gewesen seien.

    Für die angebotene Auslegung sprächen auch die vom Kläger in den Vordergrund gestellten wirtschaftlichen Erwägungen im Hinblick auf die Erleichterung bei der Kreditaufnahme Bei der Prüfung der Vereinbarkeit des vom Kläger der Bodenverkehrsgenehmigung unterstellten Teilungsvorgangs mit öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 3 Bundesbaugesetz sei der Entscheidung des Senats in BVerwGE 29, 86 ff. [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] zu folgen.

    Im Grundsatz ist in diesem Zusammenhang auch der Auseinandersetzung des Oberverwaltungsgerichts mit der Entscheidung des Senats in BVerwGE 29, 86 ff. [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] zu folgen.

  • BVerwG, 30.12.1971 - IV B 164.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auswirkungen einer erteilten

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats beschränkt sich die Bindungswirkung des § 21 Abs. 1 BBauG in jedem Falle auf diejenigen baurechtlichen Ansprüche, die der Antragsteller mit der Offenlegung seiner Absichten über die künftige bauliche Nutzung des Grundstücks der Genehmigung unterstellt und damit zum Gegenstand der Prüfung im bodenrechtlichen Genehmigungsverfahren gemacht hat (vgl. Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - in BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [89] unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 9. November 1967 - BVerwG IV B 113.66 -).

    Etwas anderes besagt auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1968 (a.a.O.) nicht, so daß eine Abweichung nicht vorliegt.

  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75

    Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer

    Damit hätte die Vermietung auch unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten nach Bundesrecht (§§ 29 S. 1, 35 BBauG) keinen Beschränkungen unterlegen (BVerwG NJW 1968, 1690/1691).
  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im

    Im Unterschied zu § 20 Abs. 2 BBauG setzt § 20 Abs. 1 BBauG voraus, daß der Antragsteller den Nutzungszweck im Teilungsgenehmigungsverfahren offengelegt und damit zum Gegenstand der Prüfung gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, BVerwGE 29, 86; Urteil vom 09.04.1976, BRS 30 Nr. 82; Hess. VGH, Urteil vom 02.11.1982 - IV OE 1/80 - Urteil vom 02.09.1983 - IV OE 101/78 - vgl. auch Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Komm., § 21 Rdnr. 12).
  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer

    Diese - bei der Bodenverkehrsgenehmigung mit dem Eintritt der Bindungswirkung zusammenhängenden - privaten Interessen entfallen jedoch mit dem Fehlen einer Baugenehmigungs- und Bauanzeigepflicht, weil dann § 29 Satz 1 BBauG nicht erfüllt und deshalb für eine Bindungswirkung kein Raum ist (vgl. zu einer ähnlichen Fragestellung das Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - in BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [88]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - 11 A 3761/93

    Bauplanungsrecht: Ersatzbau im Außenbereich, Begriff der Gleichartigkeit

    hierzu BVerwG, Urteil vom 23.1.1981 a.a.O. und Urteil vom 31.1.1968 - IV C 170.65 - BVerwGE 29, 86, 89.
  • VG München, 27.01.2014 - M 8 K 13.681

    Keine Beeinträchtigung von Sondereigentum auch bei Störung des nachbarlichen

    Diese, in der Teilungsgenehmigung zum Ausdruck gekommene, planungsrechtliche Beurteilung war für die Baugenehmigungsbehörde bei der späteren Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens verbindlich (BVerwG, U.v. 31.1.1968 - IV C 170.65, BVerwGE 29, 86 ff.; vgl. auch Schlichter-Stich-Tittel, Komm. zum BBauG, § 21 Rdnr. 1).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93

    Ersetzung, Änderung oder Erledigung eines Bauantrags - Bindungswirkung einer

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist hinreichend geklärt, daß Gegenstand der Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BauGB/BBauG nur das werden kann, was an Bau- und Nutzungsabsichten offengelegt und damit zum Gegenstand des bodenverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemacht worden ist (vgl. Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG 4 C 170.65 - BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG 4 C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [BVerwG 06.05.1970 - IV C 28/68]).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 3.70

    Anforderungen an die Funktionsnachfolge im Planungsverfahren - Voraussetzungen

    Richtig allerdings ist, daß die Bindung nach § 21 Abs. 1 BBauG stets nur das erfaßt, was im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren offengelegt wurde (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - in BVerwGE 29, 86 [89]).
  • BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 15.07.1986 - 4 B 127.86

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 01.12.1995 - 4 B 268.95

    Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Bindungswirkung eines Bauvorbescheids

  • BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71

    Gegenstand des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens; Erklärungspflicht der

  • BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung" -

  • BVerwG, 06.09.1968 - IV B 209.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der

  • BVerwG, 04.03.1977 - 4 B 145.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.02.1984 - 4 B 169.83

    Bebauung eines gepachteten Grundstücks durch den Pächter -

  • BVerwG, 15.12.1969 - IV B 106.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit des Umbaus

  • BVerwG, 27.03.1969 - IV B 126.68

    Voraussetzungen für eine Revisionszulassung - Offenlegung einer beabsichtigten

  • BVerwG, 04.03.1977 - 4 B 150.76

    Bindungswirkung einer mit der Bodenverkehrsgenehmigung verbundenen Auflage -

  • BVerwG, 21.06.1973 - IV B 71.73

    Rechtsmittel

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